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   BSG, 22.04.1986 - 1/8 RR 25/83   

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https://dejure.org/1986,6423
BSG, 22.04.1986 - 1/8 RR 25/83 (https://dejure.org/1986,6423)
BSG, Entscheidung vom 22.04.1986 - 1/8 RR 25/83 (https://dejure.org/1986,6423)
BSG, Entscheidung vom 22. April 1986 - 1/8 RR 25/83 (https://dejure.org/1986,6423)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Heilfürsorge - Verpflichtungsanordnung - Heilfürsorge - Gewährung von Sachleistungen - Gewährung von Geldleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Aus diesen Vorschriften läßt sich herleiten, daß unter Heilfürsorge generell die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung spezifisch erforderlichen medizinischen und medizinisch-technischen Leistungen zu verstehen ist (so speziell zur truppenärztlichen Versorgung des Soldaten BVerwGE 65, 87, 90f = Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 5 S. 4; zur Ausgestaltung des Anspruchs auf Heilfürsorge als Sachleistungsanspruch auch BVerfGE 62, 354, 356, 368).

    Nach Nr. 3 Abs. 4 Satz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) in der bis zum 30. September 1985 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1979 (GMBl. S. 67; = BhV 1979) sind nicht beihilfefähig Aufwendungen von Beamten in Fällen, in denen ihnen aufgrund der §§ 69, 70 BBesG Heilfürsorge zusteht (vgl. hierzu BVerwGE 65, 87, 89f. = Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 5 S. 2f.; BVerwGE 65, 184, 186f = Buchholz a.a.O. Nr. 6 S. 10).

  • BSG, 14.04.1983 - 8 RK 28/81

    Dienstordnung der Krankenkassen - Zuschüsse zum Krankenversicherungsbeitrag -

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Dabei kann auf sich beruhen, ob § 224 Abs. 3 und § 230 Abs. 1 Satz 1 NBG in bewußter und gewollter Übereinstimmung mit gleichen oder ähnlichen Rechtsvorschriften anderer Bundesländer erlassen worden sind und schon deswegen revisibles Recht darstellen (vgl. BSGE 53, 175, 176f = SozR 3870 § 3 Nr. 15 S. 39; BSGE 55, 67, 68f = SozR 2200 § 355 Nr. 3 S. 8).

    Der Senat kann - wie nach seinem von der Klägerin vorgelegten Runderlaß vom 5. Juni 1980 ersichtlich auch der Nds SM - erhebliche rechtliche Bedenken hiergegen nicht verhehlen (vgl. zur Unzulässigkeit von Arbeitgeberzuschüssen nach § 405 RVO an statusrechtlich den Beamten im wesentlichen gleich-14sienende Dienstordnungs-Angestellte - DO-Angestellte- BSG SozR 2200 § 405 Nr. 7; speziell zur Zulässigkeit der Gewährung von Beitragszuschüssen an freiwillig versicherte DO-Angestellte der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Verbände, ach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern - 2. BesVNG - vom 23. Mai 1975 - BGBl. I S. 1173 - Urteile des 8. Senats des BSG in BSGE 55, 67 = SozR 2200 § 355 Nr. 3 und in USK 83111 sowie Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - und vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, 1 RR 10/84 -).

  • BVerfG, 08.12.1982 - 2 BvL 12/79

    Heilfürsorgeansprüche der Soldaten

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Aus diesen Vorschriften läßt sich herleiten, daß unter Heilfürsorge generell die unentgeltliche Gewährung aller zur Gesunderhaltung, Verhütung und frühzeitigen Erkennung von gesundheitlichen Schäden sowie zur Behandlung einer Erkrankung spezifisch erforderlichen medizinischen und medizinisch-technischen Leistungen zu verstehen ist (so speziell zur truppenärztlichen Versorgung des Soldaten BVerwGE 65, 87, 90f = Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 5 S. 4; zur Ausgestaltung des Anspruchs auf Heilfürsorge als Sachleistungsanspruch auch BVerfGE 62, 354, 356, 368).
  • BSG, 17.03.1982 - 9a/9 RVs 6/81

    Revisionsrichterliche Prüfung - Revisibilität von Landesrecht

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Dabei kann auf sich beruhen, ob § 224 Abs. 3 und § 230 Abs. 1 Satz 1 NBG in bewußter und gewollter Übereinstimmung mit gleichen oder ähnlichen Rechtsvorschriften anderer Bundesländer erlassen worden sind und schon deswegen revisibles Recht darstellen (vgl. BSGE 53, 175, 176f = SozR 3870 § 3 Nr. 15 S. 39; BSGE 55, 67, 68f = SozR 2200 § 355 Nr. 3 S. 8).
  • BVerwG, 24.03.1982 - 6 C 95.79

    Wehrrecht - Fürsorge - Sterilisation - Beihilfe

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Nach Nr. 3 Abs. 4 Satz 5 der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Beihilfen in Krankheits-, Geburts- und Todesfällen (Beihilfevorschriften - BhV -) in der bis zum 30. September 1985 geltenden Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 1979 (GMBl. S. 67; = BhV 1979) sind nicht beihilfefähig Aufwendungen von Beamten in Fällen, in denen ihnen aufgrund der §§ 69, 70 BBesG Heilfürsorge zusteht (vgl. hierzu BVerwGE 65, 87, 89f. = Buchholz 238.4 § 30 SG Nr. 5 S. 2f.; BVerwGE 65, 184, 186f = Buchholz a.a.O. Nr. 6 S. 10).
  • BSG, 27.04.1982 - 1 RJ 72/81

    Altersruhegeld; Vorzeitiges flexibles Altersruhegeld; Arbeitseinkommen;

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, ist es dem Bundessozialgericht (BSG) jedenfalls nicht verwehrt, den Inhalt nicht revisibler Vorschriften (erstmalig) festzustellen, wenn es sich um Vorfragen revisibler Vorschriften handelt und entsprechende Feststellungen der Vorinstanz fehlen (vgl. BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1 S. 5; BSGE 53, 242, 245f = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 S. 87; BSG SozR a.a.O. Nr. 41 S. 102).
  • BSG, 17.11.1981 - 9 RVi 1/81

    Impfempfehlung - Besondere Härte - Versorgung nach dem Bundesseuchengesetz

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Selbst wenn dies nicht der Fall wäre, ist es dem Bundessozialgericht (BSG) jedenfalls nicht verwehrt, den Inhalt nicht revisibler Vorschriften (erstmalig) festzustellen, wenn es sich um Vorfragen revisibler Vorschriften handelt und entsprechende Feststellungen der Vorinstanz fehlen (vgl. BSG SozR 3850 § 54 Nr. 1 S. 5; BSGE 53, 242, 245f = SozR 2200 § 1248 Nr. 36 S. 87; BSG SozR a.a.O. Nr. 41 S. 102).
  • BSG, 19.05.1983 - 1 RA 51/82

    Auszahlung von Leistungen - Auszahlung von Kinderzuschüssen - Erwerbsunfähigkeit

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Unter einem "Anspruch" ist nach der grundsätzlich auch für das öffentliche Recht maßgebenden Legaldefinition des § 194 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) das Recht zu verstehen, von-10--10-einem anderen ein Tun oder Unterlassen zu verlangen (vgl. Urteil des erkennenden Senats in BSGE 55, 131, 134 = SozR 6555 Art. 26 Nr. 1 S. 4 m.w.N.).
  • BSG, 04.12.1985 - 1 RR 3/85

    Krankenkasse - Krankenversicherungsbeitrag - Bestandsschutz - Besitzstandswahrung

    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Der Senat kann - wie nach seinem von der Klägerin vorgelegten Runderlaß vom 5. Juni 1980 ersichtlich auch der Nds SM - erhebliche rechtliche Bedenken hiergegen nicht verhehlen (vgl. zur Unzulässigkeit von Arbeitgeberzuschüssen nach § 405 RVO an statusrechtlich den Beamten im wesentlichen gleich-14sienende Dienstordnungs-Angestellte - DO-Angestellte- BSG SozR 2200 § 405 Nr. 7; speziell zur Zulässigkeit der Gewährung von Beitragszuschüssen an freiwillig versicherte DO-Angestellte der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Verbände, ach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern - 2. BesVNG - vom 23. Mai 1975 - BGBl. I S. 1173 - Urteile des 8. Senats des BSG in BSGE 55, 67 = SozR 2200 § 355 Nr. 3 und in USK 83111 sowie Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - und vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, 1 RR 10/84 -).
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RR 9/84
    Auszug aus BSG, 22.04.1986 - 8 RR 25/83
    Der Senat kann - wie nach seinem von der Klägerin vorgelegten Runderlaß vom 5. Juni 1980 ersichtlich auch der Nds SM - erhebliche rechtliche Bedenken hiergegen nicht verhehlen (vgl. zur Unzulässigkeit von Arbeitgeberzuschüssen nach § 405 RVO an statusrechtlich den Beamten im wesentlichen gleich-14sienende Dienstordnungs-Angestellte - DO-Angestellte- BSG SozR 2200 § 405 Nr. 7; speziell zur Zulässigkeit der Gewährung von Beitragszuschüssen an freiwillig versicherte DO-Angestellte der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und ihrer Verbände, ach Inkrafttreten des Zweiten Gesetzes zur Vereinheitlichung und Neuregelung des Besoldungsrechts in Bund und Ländern - 2. BesVNG - vom 23. Mai 1975 - BGBl. I S. 1173 - Urteile des 8. Senats des BSG in BSGE 55, 67 = SozR 2200 § 355 Nr. 3 und in USK 83111 sowie Urteile des erkennenden Senats vom 4. Dezember 1985 - 1 RR 3/85 - und vom 27. Februar 1986 - 1 RR 9/84, 1 RR 10/84 -).
  • BSG, 27.02.1986 - 1 RR 10/84
  • Drs-Bund, 29.06.1957 - BT-Drs II/3706
  • Drs-Bund, 10.04.1957 - BT-Drs II/3397
  • BVerwG, 26.11.1987 - 2 C 52.85

    Beamtengesetz - Vertrauensschutz - Freie Heilfürsorge - Besoldung -

    Immerhin bestand zumindest auch berechtigter Anlaß zu der Annahme der Beklagten, daß eine Neugestaltung der freien Heilfürsorge auf Grund der Neufassung des § 313 Abs. 5 Satz 1 RVO durch das Gesetz zur Dämpfung der Ausgabenentwicklung und zur Strukturverbesserung in der gesetzlichen Krankenversicherung (Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz - KVKG) vom 27. Juni 1977 (BGBl. I S. 1069) geboten sei (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).

    Das hat die Beklagte im Widerspruchsbescheid selbst eingeräumt (vgl. auch BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).

    Denn der Anspruch des Klägers auf freie Heilfürsorge ist kraft zwingenden Rechts als Sachleistungsanspruch ausgestaltet, der neben der Besoldung gewährt wird (§§ 230 Abs. 1 Satz 1, 224 Abs. 3 NBG; § 7 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes für das Land Niedersachsen vom 28. April 1977 ; vgl. zur Ausgestaltung der freien Heilfürsorge als Sachleistungsanspruch auch BVerfGE 62, 354 ; BVerwGE 65, 87 ; BSG, Urteil vom 22. April 1986 - Az 1/8 RR 25/83 - ).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.11.2016 - 4 S 1942/14

    Zuschuss zu Beiträgen für Krankheitskostenversicherung der Beamten des

    Dagegen spricht im Übrigen auch der Umstand, dass die Systeme der Heilfürsorge und der Beihilfe, wie die gesamten Systeme der Sozialversicherung einerseits und der Beamtenversorgung andererseits, grundsätzlich wesensverschieden und in ihrer Gesamtheit bezüglich des Leistungsumfangs kaum seriös miteinander vergleichbar sind (vgl. BSG, Urteil vom 22.04.1986 - 1/8 RR 25/83 -, Juris Rn. 23).
  • BSG, 13.01.1993 - 14a/6 RKa 67/91

    Zulässigkeit einer Klage - Kassenzahnarztrecht - Rechtsnormen - Unwirksamkeit

    Der Senat ist zwar nicht gehindert, den Inhalt der landesrechtlichen Abrechnungshinweise selbst festzustellen; eine Anwendung und Auslegung von Landesrecht ist dem Revisionsgericht dann nicht verwehrt, wenn das Berufungsgericht - wie hier - an sich irrevisible Vorschriften bei seiner Entscheidung nicht herangezogen hat (BSG SozR 2200 § 313 Nr. 9; BSGE 53, 242, 245 f = SozR 2200 § 1248 Nr. 36; Peters/Sautter/Wolff, § 162 RdNr 17).
  • BSG, 31.08.1994 - 4 RK 2/93

    Kompetenzen des Revisionsgerichts in der Sozialgerichtsbarkeit;

    Denn die Ruhensvorschrift des § 16 Abs. 1 Nr. 3 SGB V tritt nur ein, soweit der Dienstherr nach dienstrechtlichen Vorschriften verpflichtet ist, den in § 11 SGB V durch Angabe von Leistungsarten umschriebenen Bedarf des Versicherten durch Gewährung von Naturalleistungen oder ihnen gleichwertigen Geldleistungen zu befriedigen und er diese Verpflichtigung auch tatsächlich erfüllt (BSG SozR 2200 § 313 Nr. 9; KassKomm-Peters SGB V § 16 Rz 10).
  • OVG Niedersachsen, 16.10.2000 - 2 L 1138/98

    Anwartschaftsversicherung; Beihilfe; Bemessungssatz; Betreuer

    Darunter ist eine (freiwillige) Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung zu verstehen, bei der die Leistungsansprüche - hier nach § 313 Abs. 5 Satz 1 Alt. 1 RVO wegen des vorrangigen Anspruches des Klägers auf freie Heilfürsorge während seiner Dienstzeit (vgl. dazu Urteil des BSG vom 22.4.1986 - 1/8 RR 25/83 - SozR 3-2200 § 313 RVO Nr. 9) - ruhten (vgl. Peters, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 243, Rdnr. 7; Urteil des BSG vom 15.7.1993 - 1 RK 29/92 - SozR 3-5428 § 4 Nr. 5, hier zit. nach juris).
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